Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat

Satzung der infas Holding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bonn eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRB 17379

Vergütungssystem Aufsichtsrat

Die Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in §12 der Satzung niedergelegt: Diese finden Sie hier.

Über das Vergütungssystem und die Satzungsregelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2025 mit einer Mehrheit von gerundet 100% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen, siehe Tagesordnungspunkt 6 in den Abstimmungsergebnissen der Hauptversammlung am 27.08.2025. Das danach geltende Vergütungssystem finden Sie hier.

Über Vergütung und Vergütungssystem wurde zuvor durch die Hauptversammlung am 16. Juli 2021 mit einer Mehrheit von 99,83 % der gültigen abgegebenen Stimmen Beschluss gefasst. Das damals zugrunde liegende Vergütungssystem finden Sie hier.

Vergütungssystem Vorstand

Über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2025 mit einer Mehrheit von gerundet 100 % der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen. Das danach geltende Vergütungssystem finden Sie hier.

Über das Vergütungssystem wurde zuvor durch die Hauptversammlung am 16. Juli 2021 mit einer Mehrheit von 98,93 % der gültigen abgegebenen Stimmen Beschluss gefasst. Das damals zugrunde liegende Vergütungssystem finden Sie hier.

Vergütungsberichte

Die Vergütungsberichte jeweils nebst Vermerk des Abschlussprüfers ab Geschäftsjahr 2021 finden Sie hier:
Vergütungsbericht 2025
Vergütungsbericht 2024
Vergütungsbericht 2023
Vergütungsbericht 2022
Vergütungsbericht 2021